EU-Ländervisum online kaufen
Bei Global Documents erhalten Sie echte und gefälschte Pässe sowie Visa. Beantragen Sie Ihr EU-Ländervisum über unsere Dienstleistungen. Kontaktieren Sie dazu einfach unsere Agenten online und teilen Sie ihnen mit, welche Art von Visum Sie beantragen möchten. Informationen zu den verschiedenen Arten von EU-Ländervisa finden Sie hier auf dieser Seite oder auf den Webseiten der einzelnen EU-Länder. Unsere Agenten benötigen einige Informationen von Ihnen, um diese an unser EU-Ländervisum-Team weiterzuleiten. Absolute Vertraulichkeit ist bei uns selbstverständlich. Pünktlichkeit steht bei uns an erster Stelle, ebenso wie unsere Kompetenz. Wir sind professionell und stellen unsere Kunden zufrieden. Kontaktieren Sie uns bei Fragen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte HIER.
Das Schengen-Visum-Projekt
Ein Schengen-Visum ist ein Visum für einen Kurzaufenthalt, das dem Inhaber die freie Bewegung im Schengen-Raum ermöglicht. Der Schengen-Raum umfasst 26 Länder („Schengen-Staaten“), zwischen denen es keine Grenzkontrollen gibt. Diese Länder sind: Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
Ein Schengen-Visum ist eine von einem Schengen-Staat ausgestellte Genehmigung für:
die Durchreise durch oder einen beabsichtigten Aufenthalt im Gebiet der Schengen-Staaten von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen („Kurzaufenthaltsvisum“),
die Durchreise durch die internationalen Transitbereiche von Flughäfen der Schengen-Staaten („Flughafentransitvisum“). Visapolitik für den Schengen-Raum
Der grenzenlose Schengen-Raum kann ohne eine gemeinsame Visapolitik, die die Einreise legaler Besucher in die EU erleichtert und gleichzeitig die innere Sicherheit stärkt, nicht effizient funktionieren. Die EU hat eine gemeinsame Visapolitik für die Durchreise durch oder den geplanten Aufenthalt im Gebiet eines Schengen-Staates von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen sowie für die Durchreise durch die internationalen Transitbereiche der Flughäfen der Schengen-Staaten eingeführt. Im Jahr 2016 stellten die 26 Schengen-Staaten 13,9 Millionen Schengen-Visa aus. Die vollständigen Daten zu Schengen-Visa finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bestandteile der Schengen-Visapolitik: Staatsangehörige bestimmter Nicht-EU-Länder benötigen für die Einreise in den Schengen-Raum ein Visum. Die EU führt eine gemeinsame Liste der Länder, deren Staatsangehörige bei der Einreise in den Schengen-Raum ein Visum benötigen, sowie eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind. Diese Listen sind in der Verordnung (EU) 2018/1806 festgelegt. Im Allgemeinen berechtigt ein von einem Schengen-Staat ausgestelltes Kurzzeitvisum den Inhaber zu Reisen innerhalb der 26 Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Visa für Aufenthalte, die diesen Zeitraum überschreiten, unterliegen weiterhin den nationalen Verfahren.
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